Wie finde ich die Adresse einer Person in Österreich?

Wer nach der Anschrift eines Einwohners der Republik Österreich, wie das Land in der Amtssprache heißt, sucht, kann sich dazu an das Zentrale Melde-Register – kurz ZMR – des Landes wenden. Das geht auch online unter https://www.bmi.gv.at/413/start.aspx
Dieses Register ist öffentlich zugänglich und erfasst sämtliche in Österreich angemeldeten Einwohner. Zu jeder Person ist ein amtlicher Hauptwohnsitz gemeldet. Verfügt die Person über einen zweiten Wohnsitz in Österreich, dann ist auch dieser Nebenwohnsitz im ZMR aufgelistet. Gleiches gilt für etwaige weitere Anschriften in Österreich.

Welche Daten erfasst das ZMR?

Im österreichischen ZMR erfasst der Staat die wesentlichen Daten zur Identität einer Person, die in Österreich lebt. Dazu zählen:

  • Vorname oder Vornamen
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse in Österreich
  • Nebenwohnsitz in Österreich
  • Geschlecht
  • Nationalität
  • ZMR-Zahl

Weil es in Österreich eine gesetzliche Meldepflicht gibt, werden alle Anmeldungen von Personen genau wie Abmeldungen entsprechend erfasst, so dass das ZMR stets auf dem aktuellen Stand ist.

Möchte ein Bürger der Republik Österreich nun einen elektronischen Prozess mit der öffentlichen Verwaltung starten, ist dabei das ZMR in der Regel der Startpunkt. In Österreich gibt es das E-Governmet, bei dem viele Prozesse zwischen Staat und Bürger digital gesteuert werden können.

Dazu führt das BMI – Bundesministerium für Inneres – das Register und koordiniert sämtliche Einträge der unterschiedlichen Behörden wie Meldestelle, Standesämter oder Stellen für die Staatsbürgerschaft der jeweiligen Städte oder Gemeinden im Land.

In dem Zusammenhang greifen die österreichischen Behörden direkt auf das ZMR zu. Wenn also eine Landesbehörde wir die BH (Bezirkshauptmannschaft) oder eine Polizeibehörde einen amtlichen Vorgang bearbeitet, kann sie online auf das ZMR zurückgreifen. Diesen Zugriff gewährt der Staat auch Institutionen wie beispielsweise:

  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Banken
  • Versicherungen
  • Notariaten
  • Inkassobüros

Jeder Österreicher kann Daten beim ZMR abfragen
Auch jeder österreichische Bürger hat die Möglichkeit, sich gegen Kostenerstattung eine Auskunft über die Meldeanschrift einer Person in Österreich beim ZMR einzuholen. Neben der Auskunft über die Meldeanschrift gibt es auch die Meldebestätigung und erweiterte Auskünfte, die allerdings an ein berechtigtes Interesse geknüpft sind.
Schutzbedürftige Personen können eine Sperre einrichten, damit deren Adresse nicht von jedem abgefragt werden kann.
Die Anfrage beim ZMR ist für Österreicher formlos möglich. Diese Meldeauskunft kann

  • persönlich
  • per Post
  • oder per Internet online

eingeholt werden. Dafür ist es nötig, dass es eine aktivierte österreichische Bürgerkarte des Anfragenden gibt und eine elektronische Zahlungsmöglichkeit.
Die angefragte Person muss darüber hinaus eindeutig identifizierbar sein. Dazu bedarf es verschiedener Kriterien, von denen mindestens ein Merkmal neben dem Vornamen und dem Familiennamen bekannt sein muss.

Was tun, wenn ich über das ZMR nicht weiter komme

Trotz der komfortablen Situation der Abfrage über das ZMR ist es nicht immer möglich, eine Person in Österreich einfach ausfindig zu machen. Wenn nicht genügend Merkmale vorhanden sind oder die Schreibweise des Namens nicht eindeutig ist, kann es zu negativen Auskünften aus dem ZMR kommen.
In dem Fall bleibt bei der Personensuche nur noch das Einschalten von professionellen Dienstleistern. Das sind in der Regel Detekteien, die dann die Suche nach einer Person in Österreich übernehmen. Die Personensuche in Österreich erfolgt dabei durch die Profis landesweit, ist aber kostenpflichtig, wobei die Gebühren deutlich über jenen liegen, die beim ZMR zu entrichten sind.

Der Grund dafür ist einfach – weil die Anfrage über das ZMR nicht zum gewünschten Ergebnis führt, ist eine weit umfassendere Recherche seitens der Profis notwendig, die dann letztlich mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden ist und daher mit einem entsprechenden Honorar einher geht. Dieses Honorar ist im Einzelfall mit dem Anbieter der Dienstleistung abzusprechen.

 

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